Landwirtschaftliche Normung

In dem vor kurzem durch das Büro des Staatsrats veröffentlichten "Kommentar zur beschleunigten Transformation der landwirtschaftlichen Entwicklung" (im Folgenden kurz Kommentar genannt) wird ein Plan vorgestellt, wie bis zum Jahr 2030 große Fortschritte in der Transformation der landwirtschaftlichen Entwicklung erreicht werden sollen. Dazu werden konkrete Forderungen an eine Reihe von Bereichen gestellt, in denen diese Fortschritte erlangt werden müssen. Die Hauptbereiche hierbei sind die Produktqualität und -sicherheit, die effiziente Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen, die ökologische Situation der Produktionsflächen, die Einbindung biologisch angebauter Produkte in die Entwicklung der Branche, die Anhebung der landwirtschaftlichen Qualität und Effizienz sowie der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig wird eine Steigerung der Produktionskapazitäten für Lebensmittel gefordert, sowie eine Anhebung des Niveaus der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätsstandards landwirtschaftlicher Produkte, um so die „Sicherheit auf der Zungenspitze“ sicherzustellen.

 

In dem Kommentar wird konkret gefordert, dass die Transformation der landwirtschaftlichen Flächen in Gebiete, die höchsten Standards entsprechen, beschleunigt werden muss. Bis 2020 sollen ca. 53 Millionen Hektar Ackerland auf die höchste Qualitätsstufe transformiert werden. Unter dem Prinzip „Wer den Nutzen trägt ist auch für die Verwaltung zuständig“  werden klar die Zuständigkeiten zugewiesen, Anreiz- und Bestrafungsmechanismen eingerichtet und Maßnahmen für Verwaltung und Schutz der Produktionsflächen implementiert. Über die Forderungen des Kommentars sollen auch die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Normung umfassend eingebracht werden, wodurch die landwirtschaftliche Normungsarbeit gestärkt und das System für die Bekanntmachung der Normen sowie die Dienstleistungen im Rahmen dieser erweitert wird. Insbesondere die Aus- und Überarbeitung von Normen zu Rückständen von Pestiziden und Tiermedikamenten soll beschleunigt werden. Zur Förderung der Umsetzung soll eine Reihe einfach zu verstehender Anleitungen zu technischen Prozeduren der landwirtschaftlichen Produktion ausformuliert werden; weiterhin soll die Einrichtung von Modellbetrieben landwirtschaftlicher Normung gefördert werden, darunter Musterhöfe für hortikulturelle Erzeugnisse, Modellhöfe für die Normung rund um Nutzvieh und Musteranlagen der Aquakultur. Neuartige landwirtschaftliche Betriebsmodelle werden als erste die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Normung umsetzen und helfen damit dabei, die Normung auf die Bereiche der Produktionsanlagen und -prozesse sowie deren Erzeugnisse auszuweiten. Weiterhin sollen die Produktion unter reduziertem Einsatz von Zusatzstoffen oder unter Nutzung sauberer Technologien gefördert, die Produktionsprozesse reguliert, die Rückstände von Pestiziden und Tiermedikamenten kontrolliert und die Produktionsflächen sauber gehalten werden.

 

Der Kommentar fordert weiterhin, dass die Markenbildung im landwirtschaftlichen Bereich vorangetrieben werden soll. Die politische Führung soll sich stärker einbringen, damit eine faire und geordnete Wettbewerbssituation auf dem Markt entsteht. Für die Bereiche der Markenbildung, des Marketings und der Bekanntheitssteigerung der Produkte sollen Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt und angeboten werden. Hierdurch soll eine Reihe landwirtschaftliche Marken geschaffen werden, die Einfluss und kulturelle Bedeutung haben und so einen höheren Mehrwert einbringen können. Unternehmen sollen ermutigt werden, ihre Marken auch international registrieren zu lassen, um so den Schutz der Marke auch im Ausland zu sichern und die allgemeine Entwicklung der Marke voranzutreiben. Relevante Branchenverbände sollen sich einbringen, damit die Selbstregulierung der Branche gestärkt und die Aktivitäten der einzelnen Unternehmen in geregelte Bahnen geleitet werden. Die Kapazitäten auf dem Bereich der Kontrolle von Qualität und Sicherheit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse sollen angehoben werden, wobei vor allem auch lokale Aktivitäten zur Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert werden sollen. Effektive Kontrollmechanismen und -modelle sollen eingerichtet werden, die Kontrolle landwirtschaftlicher Investitionsgüter soll im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen intensiviert werden, jegliche gegen das Gesetz verstoßenden Handlungen sollen umgehend unterbunden werden. Modellprojekte für die Nachverfolgung von Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollen eingerichtet werden, wobei Betriebe mit neuartigem landwirtschaftlichem Betriebsmodell hier bevorzugt in den Kreis der Pilotunternehmen aufgenommen werden sollen. Auf diese Art soll ein System eingerichtet werden, in dem die Qualität und Sicherheit über den gesamten Produktions- und Vertriebsweg hinweg nachverfolgt werden kann; weiterhin umfasst dieses System auch Pläne für die Zertifizierung der Ursprungsgebiete verschiedener Produkte. Hierfür soll auch ein Informationssystem für die Nachverfolgung von Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingerichtet werden, das den Austausch mit jeglichen anderen Informationssystemen der Produktkontrolle unterstützen soll. Die Überprüfung der landwirtschaftlichen Anbaugebiete und der Verschmutzung landwirtschaftlicher Flächen soll ausgeweitet werden, um das Sicherheitsmanagement dieser Flächen zu stärken. Beschleunigt sollen Lösungen für die effektive Handhabung von totem Nutzvieh entwickelt werden, mit dem Fokus auf der Einrichtung langfristiger Mechanismen. Schließlich sollen die Regulierungskapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in der Landwirtschaft gestärkt werden, um so die allgemeine Situation der Regulierung der Landwirtschaft zu optimieren, wozu auch die finanzielle Unterstützung nachhaltig gesteigert werden soll.